Fördergenoss*in werden

Sie möchten nicht selbst einziehen, aber Sie finden das Projekt der OEKOGENO GLH eG unterstützenswert? Werden Sie Fördergenoss*in und sichern Sie sich eine solide Dividende.

Neben den Pflichteinlagen der Wohngenoss*innen stellen die Kapitaleinlagen der Fördergenoss*innen einen wichtigen Finanzierungsbaustein für eine solide Eigenkapitalfinanzierung der Genossenschaft dar.

Fussabdruck

Schritt für Schritt Fördergenoss*in werden

Als Fördergenoss*in sind Sie Mitglied der Genossenschaft der OEKOGENO GLH eG. Die Genossenschaft ist Eigentümerin der Immobilie und sie können daher bei den jährlichen Gesellschafterversammlungen auf die Geschicke des gemeinsamen Wohnens Einfluss nehmen.

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Sobald das Beitrittsformular bei uns eingegangen ist und von unseren Vorständen unterzeichnet wurde bekommen Sie von uns eine Bestätigung sowie die Zahlungsaufforderung mit unseren Bankdaten. Nach Zahlungseingang werden Sie in die Mitgliederliste der OEKOGENO GLH eG eingetragen. Eine Bestätigung Ihrer Zulassung als Mitglied der Genossenschaft sowie über die Anzahl Ihrer Anteile wird Ihnen zugeschickt.

Kurzinfo für Fördergenoss*innen

Mindestbeteiligung: ein Pflichtanteil zu 100 €. Höhere Beteiligung in 100 € Schritten möglich. Die Satzung der OEKOGENO GLH eG sieht grundsätzlich eine Dividende der Fördergenoss*innennanteile vor, wenn mindestens 10 Anteile gezeichnet wurden. Auf Basis unserer derzeitigen Wirtschaftlichkeitsberechnung prognostizieren wir ab der Vermietungsphase eine durchschnittliche Dividende von 2,8% p.a.

Mit dem Einzug der ersten Bewohner*innen rechnen wir nicht vor November 2022.

Die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen ist mit Risiken verbunden. Bitte informieren Sie sich in unseren Risiko-Informationen.

Neu eintretende Genossenschaftsmitglieder (Fördergenoss*innen) sind nach dem Einzug ab dem 01.01. des Folgejahres dividendenberechtigt.     

Rechte und Pflichten

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Jahre, jeweils zum Jahresende. Die Auszahlung der gekündigten Anteile erfolgt nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung. In der Regel also ca. 6 Monate nachdem die Kündigung wirksam wurde.

Die OEKOGENO eG ist Initiatorin der OEKOGENO GLH eG und in dieser Funktion für die Umsetzung des Bauvorhabens zuständig. Mit dem Genossenschaftskapital der OEKOGENO eG werden die Wohnprojekte vorfinanziert. Zur Stärkung dieser Finanzierungsbasis ist eine Mitgliedschaft bei der OEKOGENO eG mit 3 Anteilen (einmalig 101,13 €) erforderlich.

Als Fördergenoss*in können Sie zum einen aktiv an Entscheidungsprozessen teilhaben, zum anderen erhalten Sie auf Ihre Anteile ab Einzug eine Dividende.

Satzung downloaden

Fördergenoss*in werden

Beteiligen Sie sich an der OEKOGENO GLH eG und werden Sie Mitglied durch die Zeichnung von einem Mitgliedsanteil. Ein Anteil entspricht 100 €.

Werden Sie Zukunftsgestalter*in!

Beitrittserklärung (PDF) Satzung (PDF) Risikoinformationen (PDF)
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Fördergenoss*in werden: Nachhaltig & Regional investieren

Investitionen in Genossenschaften sind eine sinnvolle Wahl für diejenigen, die nachhaltig agieren wollen und nicht ausschließlich auf maximale Rendite abzielen. Solche Geldanlagen ermöglichen es den Investoren, gezielt bestimmte Inhalte und Projekte zu unterstützen, wie beispielsweise die Förderung der Energiewende oder die Schaffung energieeffizienten Wohnraums.