Die Genossenschaft
Genossenschaftliches Wohnen ist anders
Das Wohnprojekt wird von der eigens dafür gegründeten OEKOGENO GLH eG (Gemeinschaftlich Leben Hochrhein-Bodenseeregion) umgesetzt.
Die OEKOGENO GLH eG hat das Grundstück für den genossenschaftlichen Neubau gekauft, ist Bauherrin, spätere Eigentümerin sowie Betreiberin der Immobilie. Sie hält die Wohnungen im Bestand und vermietet diese (per Nutzungsvertrag) an die Genossenschaftsmitglieder. Ziel ist es, den Bewohnerinnen und Bewohnern eine weitgehende Selbstverwaltung und Selbstorganisation zu ermöglichen.
Eine Genossenschaft bietet einzigartige Möglichkeiten der Mitbestimmung, denn hier steht das Wohl der Mitglieder im Mittelpunkt. Als Mitglied der OEKOGENO GLH eG sind Sie Mieter*in und Vermieter*in in einer Person. Die Genossenschaft ist Eigentümerin der Immobilie und Sie können daher bei den jährlichen Gesellschafterversammlungen auf die Geschicke des gemeinsamen Wohnens Einfluss nehmen. Dabei gilt: Jeder Genosse und jede Genossin hat das gleiche Stimmrecht - unabhängig von der Anzahl der Genossenschaftsanteile.
Die Wertschöpfung bleibt dabei in der Region. Menschen schließen sich vor Ort zusammen und wirtschaften zum gemeinsamen Nutzen. "Das Geld des Dorfes, dem Dorfe", beschreibt am besten die Grundidee der Genossenschaft in den Worten ihres "Erfinders" Friedrich-Wilhelm Raiffeisen.
Die Besonderheit der Genossenschaft gegenüber anderen Rechtsformen (z.B. der GmbH) liegt darin, dass sie die erwirtschafteten Leistungen an ihre Mitglieder weitergibt. Anders ausgedrückt, Gewinnstreben ist kein Selbstzweck der Genossenschaft.
Sicherheit
Als Wohngenoss*in der OEKOGENO GLH eG haben Sie ein dauerhaftes Wohnrecht. Ihre Wohnung bleibt langfristig bezahlbar, denn die Miete errechnet sich aus den tatsächlich entstehenden Betriebs- und Finanzierungskosten und ist nicht dem spekulativen Markt unterworfen. Gerade Familien und ältere Menschen können so sicherer ihre Zukunft planen.
Kosten sparen
Für den Kauf einer Eigentumswohnung muss ausreichend Eigenkapital vorhanden sein. Die Einlage in die Genossenschaft ist dem gegenüber wesentlich niedriger und wird außerdem beim Austritt entsprechend ihrem Wert wieder ausbezahlt. Lediglich bei wirtschaftlicher Schieflage und im Insolvenzfall des Gesamtprojekts ist ihre Einlage gefährdet. Wir arbeiten ohne Makler*in und sorgen für eine effiziente Verwaltung.
Nachbarschaftliches Miteinander
Das Leben in einer Genossenschaft ist anders als in einem gewöhnlichen Miethaus oder in einer WEG. Gegenseitige Unterstützung gehört zum nachbarschaftlichen Miteinander ebenso wie gemeinsame Aktivitäten und vielfältigen Begegnungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen:
Vorstand
Der Vorstand leitet die Geschäfte der Genossenschaft in eigener Verantwortung. Die Vorstandsmitglieder der Initiatorin OEKOGENO eG sind geborene Mitglieder des Vorstandes. Der Aufsichtsrat kann ein weiteres Vorstandsmitglied bestellen und abberufen.
Dem Vorstand gehören András Kaiser und Klaus Nerz an.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist das durch unsere Satzung vereinbarte Kontrollgremium unserer Genossenschaft.
Dem Aufsichtsrat gehören an (von links nach rechts):
Nico Storz
Gabi Rolland (Vorsitzende)
Dr. Sebastian Albert-Seifried